Wie lang darf ein Sattel sein? Eine erstaunlich junge Frage der Wissenschaft

Wer heute nach der Sattellänge beim Pferd fragt, erhält häufig eine erstaunlich präzise Antwort: Der Sattel dürfe nicht über die letzte Rippe hinausreichen. Oder nicht über den 18. Brustwirbel. Kurz: nicht hinter T18.

Beide Aussagen werden dabei gern so verwendet, als beschrieben sie dieselbe anatomische Grenze. Das tun sie genau genommen nicht. Der 18. Brustwirbel und die 18. Rippe gehören anatomisch zusammen, sind aber nicht derselbe räumliche Bezugspunkt.

Schon damit wird die Sache ein wenig interessanter.

Denn bereits vor rund 2.500 Jahren wurden funktional differenzierte Reitsättel konstruiert. Seit der Spätantike ist sogar schriftlich dokumentiert, dass ein Sattel einen Pferderücken verletzen kann. Doch die Länge des Sattelbaums als ausdrücklich erhobenes Passformkriterium taucht in der bislang im Rahmen unserer Literaturrecherche nachgewiesenen wissenschaftlichen Literatur erstaunlich spät auf.

Und als sie dort auftaucht, steht von einer starren Grenze an T18 oder der letzten Rippe bemerkenswerterweise noch nichts.

Die kurze Antwort

Schon vor etwa 2.500 Jahren wurden funktional differenzierte Reitsättel gebaut. Seit rund 1.600 Jahren ist schriftlich belegt, dass ein Sattel als mögliche Ursache einer Rückenverletzung beschrieben wurde.

Die bislang früheste im Rahmen unserer bisherigen Literaturrecherche nachgewiesene wissenschaftliche Veröffentlichung, in der die Sattellänge ausdrücklich als Passformmerkmal erhoben und ein möglicher Zusammenhang zwischen Rücken- und Sattellänge in die Untersuchung einbezogen wurde, stammt aus dem Jahr 2002. Werner et al. unterschieden dabei sogar zwischen einem zu langen, zu kurzen und guten Sattelbaum.

Eine anatomische Regel, nach der die Sattelauflage zwingend vor der letzten Rippe oder an einer definierten Grenze des 18. Brustwirbels enden müsse, formuliert diese Arbeit jedoch nicht.

Das beantwortet noch nicht die Frage, wie lang ein Sattel sein darf.

Es macht die Frage nur sehr viel interessanter.

Seit wann konstruieren Menschen überhaupt richtige Reitsättel?

Eine außergewöhnliche Antwort darauf stammt aus dem Yanghai-Gräberfeld im heutigen Nordwestchina.

Patrick Wertmann und seine Mitautoren veröffentlichten 2023 die detaillierte Untersuchung eines hervorragend erhaltenen ledernen Reitsattels. Die Radiokarbondatierung ergab einen Zeitraum von 727 bis 396 v. Chr. bei einem Wahrscheinlichkeitsbereich von 95,4 Prozent. Die Autoren beschreiben ihn als den frühesten bislang direkt datierten archäologischen Reitsattel beziehungsweise als mindestens zeitgleich mit den ältesten bekannten Sätteln der Pazyryk-Kultur.

Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine bloße Satteldecke oder einfache Reitunterlage.

Der Yanghai-Sattel besteht aus zwei gepolsterten, flügelförmigen Lederteilen. Diese sind durch ein zentrales, rinnenartiges Abstandselement – von den Autoren als gullet-like spacer bezeichnet – voneinander getrennt. Hinzu kommen linsenförmige Stützelemente. Wertmann et al. erkennen darin konstruktive Grundelemente eines weichen Reitsattels, die in veränderter Form auch bei späteren und heutigen Sätteln wiederzufinden sind.

Das ist für die Geschichte der Sattelpassform aus einem bestimmten Grund bemerkenswert.

Nicht, weil wir wüssten, welche biomechanischen Vorstellungen die Menschen damals hatten. Das wissen wir nicht. Ebenso wenig lässt sich aus der Konstruktion ableiten, ihre Erbauer hätten aus einem modernen Verständnis von Tierschutz gehandelt.

Belegt ist etwas Schlichteres – und gerade deshalb Interessantes:

Schon vor etwa zweieinhalb Jahrtausenden war ein Reitsattel ein konstruiertes System.

Die Konstruktion unterscheidet bereits gepolsterte Auflagebereiche, ein zentrales Abstandselement und zusätzliche Stützelemente. Welche biomechanische Wirkung diese einzelnen Bauteile tatsächlich hatten und welche Überlegungen hinter ihrer Gestaltung standen, lässt sich aus dem archäologischen Befund allein jedoch nicht sicher bestimmen.

Aber zufällig zwei Lederstücke auf einen Pferderücken zu legen, sieht anders aus.

Wann wurde beschrieben, dass ein Sattel den Pferderücken verletzen kann?

Rund ein Jahrtausend später wird die Quellenlage überraschend deutlich.

Publius Vegetius Renatus behandelt in seinen Digesta artis mulomedicinalis Erkrankungen und Verletzungen von Pferden und anderen Arbeitstieren. Das Werk wird in das späte 4. beziehungsweise frühe 5. Jahrhundert n. Chr. eingeordnet.

Buch I, Kapitel LXIII trägt die Überschrift „De dorso curando“ – über die Behandlung des Rückens.

Und gleich am Anfang heißt es:

„Plerumque dorsum animalibus aut sagma laedit aut sella …“

Sinngemäß: Häufig wird der Rücken eines Tieres durch Packsattel oder Sattel verletzt, unter anderem infolge nachlässigen Sattelns beziehungsweise schädigender Belastung.

Damit ist etwas Wesentliches dokumentiert:

Spätestens in der Spätantike ist schriftlich belegt, dass ein Sattel als mögliche Ursache einer Rückenverletzung beschrieben wurde.

Mehr sollte man aus dieser Stelle allerdings nicht machen.

Vegetius entwickelt dort keine moderne Sattelpassformlehre. Er definiert weder eine zulässige Sattellänge noch eine anatomische Hintergrenze der Sattelauflage. Und selbstverständlich verwendet er nicht unsere heutigen Konzepte von elektronischer Satteldruckmessung, dynamischer Passformbeurteilung oder thorakaler Anatomie.

Die historische Aussage ist trotzdem erheblich: Der Zusammenhang Sattel und Rückenproblem ist keineswegs eine Erkenntnis unserer Zeit.

Und wann wird die Sättellänge als Passformkriterium wissenschaftlich erfasst?

Nun machen wir einen ziemlich großen Sprung.

Nicht um Jahrzehnte.

Um Jahrhunderte.

2002 veröffentlichten Daniela Werner und ihre Mitautoren in Pferdeheilkunde die Untersuchung „Druckmessungen unter dem Sattel: Eine Studie mit einem elektronischen Sattel-Messsystem (Novel GmbH)“.

Untersucht wurden 25 Lipizzanerhengste mit Dressursätteln zweier Fabrikate. Zum Einsatz kam eine elektronische Satteldruckmatte des Typs Pliance mobile-16HE. Neben der Satteldruckmessung wurden Rückenbefunde, Sattelkonstruktion und verschiedene Kriterien der Sattelpassform einbezogen.

Für unsere Frage ist dabei eine eher unscheinbare Passage ausgesprochen wichtig.

Die Autoren schreiben:

„Um später mögliche Zusammenhänge zwischen Rücken- und Sattellänge herstellen zu können …“

Anschließend erläutern sie die am Pferd erhobenen Körpermaße.

Bei der Untersuchung der Sättel wiederum wurde ausdrücklich die

„Länge des Sattelbaumes“

kontrolliert.

Noch deutlicher wird das veröffentlichte Satteluntersuchungsprotokoll. Dort findet sich tatsächlich die Einteilung:

„Sattelbaum zu lange / zu kurz / gut“

Die etwas eigenwillige Grammatik ist kein Übertragungsfehler. Sie steht so im Original.

Damit ist die Sattellänge nicht nur beiläufig erwähnt. Sie ist Bestandteil einer systematischen wissenschaftlichen Satteluntersuchung.

Für Sachverständige ist das beinahe beruhigend: Manche Fragen benötigen offenbar nur rund anderthalb Jahrtausende Aktenstudium, bevor sie ein eigenes Kästchen im Untersuchungsprotokoll bekommen.

Was genau untersuchten Werner et al. 2002?

Die Arbeit ist in mehrfacher Hinsicht interessant, weil sie Sattelpassform gerade nicht auf ein einziges Merkmal reduziert.

Untersucht beziehungsweise beurteilt wurden unter anderem Auflage, Kammerweite, Polsterung, Schulterfreiheit, Position des Sattels und die Länge des Sattelbaums. Parallel erfolgte eine elektronische Satteldruckmessung. Die Autoren betrachteten unter anderem Druckverteilung, Kontaktfläche und Kraftübertragung und bezogen Rückenbefunde der Pferde ein.

Das ist methodisch wichtig.

Denn „Sattel zu lang“ und „ungünstige Druckverteilung“ sind nicht automatisch dasselbe. Ebenso wenig beschreibt die geometrische Länge eines Sattels allein dessen gesamte biomechanische Wirkung auf den Pferderücken.

Hinzu kommt eine begriffliche Unterscheidung, die für die weitere Diskussion wesentlich ist:

Die im Untersuchungsprotokoll bewertete Länge des Sattelbaums ist nicht ohne Weiteres mit der gesamten Kontaktfläche oder der tatsächlich belasteten Auflagefläche des Sattels gleichzusetzen.

Das klingt zunächst nach Wortklauberei. Für die Beurteilung einer Sättellänge ist es das aber keineswegs.

Wer die Länge des Sattelbaums beschreibt, beschreibt damit noch nicht automatisch, welche Bereiche des fertig aufgebauten Sattels unter dynamischer Belastung tatsächlich den Pferderücken kontaktieren und mit welcher Kraft diese Kontakte stattfinden.

Schon diese Arbeit betrachtet Sattelpassform deshalb als Zusammenspiel mehrerer Faktoren.

Und genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, wie Länge überhaupt definiert und beurteilt wird.

Belegt Werner et al. 2002 die letzte Rippe als Sättellängengrenze?

Nein.

Jedenfalls nicht in dieser Veröffentlichung.

Werner et al. kontrollieren die Länge des Sattelbaums und unterscheiden zwischen zu lang, zu kurz und gut. Sie beschreiben jedoch keine anatomische Landmarke, anhand derer diese Kategorien zwingend bestimmt werden müssten.

Insbesondere formulieren sie nicht:

  • Der Sattel muss vor der letzten Rippe enden.
  • Die Sattelauflage darf den Bereich hinter der letzten Rippe grundsätzlich nicht erreichen.
  • Der Sattelbaum darf den 18. Brustwirbel nicht überschreiten.
  • T18 bildet eine starre hintere Grenze für jeden Sattel.

Die Begriffe „Rippe“ und „Brustwirbel“ werden in dieser Veröffentlichung nicht als entsprechende Sättellängengrenze verwendet.

Das ist keine Widerlegung einer heute verbreiteten Regel.

Es bedeutet lediglich – und wissenschaftlich ist dieses „lediglich“ ziemlich entscheidend –, dass eine solche Regel aus Werner et al. 2002 nicht hergeleitet werden kann.

Muss ein Sattel also vor T18 enden?

Mit Werner et al. 2002 lässt sich diese Frage nicht beantworten.

Die Studie zeigt, dass die Länge des Sattelbaums bereits als Kriterium der Sattelpassform beurteilt wurde. Sie liefert jedoch keine starre anatomische Grenze am 18. Brustwirbel oder an der letzten Rippe.

Dabei lohnt sich ohnehin eine genauere sprachliche Betrachtung: T18 und die letzte Rippe sind anatomisch miteinander verbunden, stellen aber nicht dieselbe räumliche Landmarke dar. Wer „nicht hinter T18“ und „nicht hinter die letzte Rippe“ synonym verwendet, hat deshalb zunächst einmal zwei unterschiedliche Aussagen miteinander verbunden.

Ob und wie daraus dennoch eine funktionell sinnvolle Sättellängengrenze abgeleitet werden kann, ist eine andere Frage.

Das Fehlen einer solchen Aussage bei Werner et al. ist weder Beweis für noch Beweis gegen eine spätere Regel.

Es hinterlässt vielmehr eine wissenschaftshistorisch ausgesprochen interessante Lücke:

Wenn 2002 bereits zwischen einem zu langen und einem guten Sattelbaum unterschieden wurde – welche Kriterien lagen dieser Einordnung zugrunde, und wurde dabei bereits eine bestimmte anatomische Hintergrenze verwendet?

Und wenn die heute verbreitete Antwort darauf lautet:

„Hinter T18 beziehungsweise hinter der letzten Rippe darf keine Sattelauflage mehr liegen“ – wann tauchen diese Begründungen erstmals in der wissenschaftlichen Literatur auf, und beschreiben sie tatsächlich dasselbe?

Diese Frage führt unmittelbar zum nächsten Teil.

Von 700 v. Chr. bis 2002: Was ist tatsächlich belegt?

727–396 v. Chr. – Yanghai-Sattel

Was ist tatsächlich belegt?
Ein direkt datierter, funktional differenzierter Soft-Leder-Reitsattel mit gepolsterten Seitenelementen, einem zentralen rinnenartigen Abstandselement und zusätzlichen Stützelementen.

Was ist damit nicht belegt?
Eine moderne Sattelpassformlehre, eine belegte Tierschutzmotivation oder eine Regel zur Sattellänge.

Spätes 4./frühes 5. Jahrhundert – Vegetius

Was ist tatsächlich belegt?
Sattel beziehungsweise Packsattel werden ausdrücklich als mögliche Ursache einer Rückenverletzung genannt.

Was ist damit nicht belegt?
Eine moderne biomechanische Erklärung oder eine anatomische Sättellängengrenze an T18 beziehungsweise der letzten Rippe.

2002 – Werner et al.

Was ist tatsächlich belegt?
Ein möglicher Zusammenhang zwischen Rücken- und Sattellänge wird in die Untersuchung einbezogen. Die Länge des Sattelbaums wird kontrolliert und als „zu lange / zu kurz / gut“ beurteilt.

Was ist damit nicht belegt?
Eine veröffentlichte starre anatomische Hintergrenze an der letzten Rippe oder an T18.

Eine alte Problematik – und eine erstaunlich junge konkrete Frage

Schauen wir uns die zeitliche Abfolge noch einmal an, wirkt die Geschichte der Sattelpassform weniger geradlinig, als man zunächst vermuten könnte.

Wir können einen technisch differenzierten Reitsattel aus dem ersten Jahrtausend vor Christus untersuchen. Wir besitzen einen spätantiken Text, der den Sattel ausdrücklich als mögliche Ursache einer Rückenverletzung nennt. Und wir verfügen über eine moderne Studie aus dem Jahr 2002, die Satteldruck, Kontaktfläche, Rückenbefunde und die Länge des Sattelbaums in eine systematische Untersuchung einbezieht.

Was wir daraus noch nicht haben, ist die Antwort auf eine heute scheinbar ganz einfache Frage:

Warum soll eine Sattelauflage ausgerechnet an der letzten Rippe beziehungsweise in Beziehung zu T18 enden – und handelt es sich dabei überhaupt um dieselbe Regel?

Vielleicht ist die Regel gut begründet.

Vielleicht ist sie differenzierter, als sie heute häufig wiedergegeben wird.

Vielleicht hat sich ihre Begründung im Laufe der Zeit verändert.

Das lässt sich nicht aus ihrem heutigen Bekanntheitsgrad ableiten.

Dafür müssen wir zurück zu den Quellen.

Und genau dort beginnt Teil 2.

Quellen und weiterführende Literatur

Wertmann, P. et al. (2023):
The earliest directly dated saddle for horse-riding from a mid-1st millennium BCE female burial in Northwest China. Archaeological Research in Asia 35, 100451.
DOI: 10.1016/j.ara.2023.100451

Vegetius Renatus, Publius:
Digesta artis mulomedicinalis, Liber I, Cap. LXIII: De dorso curando.


Kritische Edition: Ortoleva, V. (Hrsg.) (1999): Publii Vegeti Renati Digesta artis mulomedicinalis, liber primus. Introduzione, testo critico e commentario. Catania.

Werner, D.; Nyikos, S.; Kalpen, A.; Geuder, M.; Haas, C.; Vontobel, H.-D.; Auer, J. A.; von Rechenberg, B. (2002):
Druckmessungen unter dem Sattel: Eine Studie mit einem elektronischen Sattel-Messsystem (Novel GmbH). Pferdeheilkunde 18 (2), 125–140.

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